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Regeste

Anfechtung einer Entschädigungsvereinbarung.
Eine Entschädigungsvereinbarung kann nicht angefochten werden, wenn der Irrtum einen Punkt betrifft, der umstritten war und durch Vergleich beseitigt werden sollte (caput controversum). Sind die Parteien gestützt auf ein Gutachten von einem falschen Sachverhalt ausgegangen, kann ein Grundlagenirrtum vorliegen. Die Teilanfechtung eines Vertrages ist möglich, wenn sein Inhalt subjektiv und objektiv teilbar ist, so dass der verbleibende Teil noch immer ein sinnvolles Vertragsganzes bildet.