Regeste a
Art. 2 lit. a MSchG; Markenschutz; Freizeichen.
Begriff des Freizeichens. Voraussetzungen der Umwandlung einer Marke in ein Freizeichen. Bestätigung der Rechtsprechung hinsichtlich der differenzierten Beurteilung von registrierten und nicht registrierten Zeichen (E. 3.1-3.3). Anforderungen an den Beweis der Entartung einer eingetragenen Marke zum Freizeichen (E. 3.4).
Regeste b
Art. 2 ZGB; Rechtsverwirkung im Markenrecht.
Die Verwirkung von markenrechtlichen Abwehransprüchen zufolge widersprüchlichen Verhaltens führt nicht zu einem umfassenden Rechtsuntergang, sondern hemmt bloss die Rechtsdurchsetzung gegenüber bestimmten Personen, zwischen denen eine Sonderverbindung besteht (E. 4).