Avviso importante:
Le versioni vecchie di Netscape non sono in grado di mostrare i grafici. La funzionalità della pagina web è comunque garantita. Se volesse utilizzare frequentemente questa pagina, le raccomandiamo di installare un browser aggiornato.
 

Regeste

Internationale Rechtshilfe in Strafsachen.
1. Eine Untersuchung der amerikanischen Justizbehörden, welche die Prüfung der Frage bezweckt, ob ein zwischen ihnen und den Angeklagten abgeschlossenes "plea agreement" - mit dem von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen wird - von diesen allenfalls auf betrügerische Weise erwirkt wurde, ist einem Verfahren im Sinne von Art. 1 Ziff. 1 RVUS gleichzustellen (E. 3).
2. Gibt die ersuchte Behörde dem ersuchenden Staat die Vollzugsakten ohne Prüfung der Geheimnisinteressen Dritter "en bloc" heraus, so verletzt sie dadurch die Bestimmungen gemäss Art. 10 Ziff. 2 RVUS, Art. 13 Abs. 3 lit. a und Art. 28 BG-RVUS sowie das Verhältnismässigkeitsgebot (E. 4).

contenuto

documento intero
regesto: tedesco francese italiano

referenza

Articolo: Art. 1 Ziff. 1 RVUS, Art. 10 Ziff. 2 RVUS, Art. 13 Abs. 3 lit. a und Art. 28 BG-RVUS