Regeste
Art. 64 Abs. 1 VVG; Ersatzwert in der Warentransportversicherung.
Begriff des Ersatzwertes im Sinne von Art. 64 Abs. 1 VVG.
Der Ersatzwert wird durch den Marktpreis bestimmt, unabhängig davon, ob der Versicherte den vom befürchteten Ereignis betroffenen Gegenstand zu verkaufen beabsichtigte.