Regeste
SVG - Art. 22 ff. der Verkehrsversicherungsverordnung vom 20. November 1959 (VVV).
Das berufsmässige Vermieten von Motorfahrzeugen fällt nicht unter Art. 23 Abs. 1 lit. a VVV, weshalb dafür keine Kollektiv-Fahrzeugausweise in Verbindung mit Händlerschildern abgegeben werden können.