Regeste
Art. 4 Abs. 2 BV, Art. 49 Abs. 2 BVG.
Im Rahmen der weitergehenden beruflichen Vorsorge einer privatrechtlichen Vorsorgeeinrichtung besteht kein Anspruch auf Witwerrente, wenn Reglement und Vorsorgevertrag einen solchen Anspruch nicht vorsehen.