Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_1238/2021
Verfügung vom 22. November 2021
Strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Jacquemoud-Rossari, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Boller.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Christoph Bertisch,
Beschwerdeführer,
gegen
Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl, Postfach, 8036 Zürich,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Entschädigung und Vollzugsbestätigung, Genugtuung; Rückzug,
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts
des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 16. September 2021 (UE200323-O/U/HEI).
Die Präsidentin zieht in Erwägung:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 18. November 2021 zurückgezogen.
Demnach verfügt die Präsidentin:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Es werden keine Kosten erhoben.
3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 22. November 2021
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Jacquemoud-Rossari
Der Gerichtsschreiber: Boller