Gerichtsmitglieder und Personal

Das Bundesgericht zählt 40 Mitglieder: 15 Frauen und 25 Männer. Hinzu kommen 18 nebenamtliche Richterinnen und Richter. Die Wahl durch die Vereinigte Bundesversammlung berücksichtigt sprachliche, regionale sowie fachliche Kriterien und nimmt freiwillig Rücksicht auf die Proporzansprüche der grossen politischen Parteien. Das Bundesgericht zählt 3 italienisch, 14 französisch und 23 deutsch sprechende Mitglieder. Die rätoromanische Sprache ist zur Zeit nicht mehr vertreten.
ZUR RUBRIK
Aus dem Kreis der ordentlichen Richterinnen und Richter wählt die Vereinigte Bundesversammlung auf Vorschlag des Bundesgerichts den Präsidenten oder die Präsidentin sowie den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin. Die Wahl erfolgt für zwei Jahre, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Der Präsident oder die Präsidentin führt den Vorsitz sowohl im Gesamtgericht als auch in der Verwaltungskommission und vertritt das Bundesgericht nach aussen.
Der Generalsekretär wird vom Gesamtgericht nominiert. Er führt die Verwaltung des Gerichts einschliesslich der wissenschaftlichen Dienste. Zudem leitet er das Sekretariat des Gesamtgerichts, der Präsidentenkonferenz und der Verwaltungskommission.
ZUR RUBRIK
Am Bundesgericht gibt es rund 160 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber. Sie unterstützen die Bundesrichterinnen und Bundesrichter, unter anderem bei der Entscheidfindung und der Redaktion der Urteile.
ZUR RUBRIK
Neben Gerichtsmitgliedern, Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreibern verfügt das Bundesgericht über eine in verschiedene Dienste gegliederte Verwaltung mit rund 190 weiteren Mitarbeitenden. Diese erledigen alle logistischen und administrativen Geschäfte des Gerichts und besorgen die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit.
ZUR RUBRIK