Sitzungen
Öffentliche Sitzungen am Schweizerischen Bundesgericht
Beschreibung |
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I. öffentlich-rechtliche Abteilung
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II. öffentlich-rechtliche Abteilung
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I. zivilrechtliche Abteilung
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II. zivilrechtliche Abteilung
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I. sozialrechtliche Abteilung in Luzern
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II. sozialrechtliche Abteilung in Luzern
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Strafrechtliche Abteilung
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Änderungen vorbehalten
Öffentliche Sitzungen des Bundesgerichts sind zugänglich. Wer an einer öffentlichen Sitzung teilnimmt (Parteien, Rechtsvertreter, Publikum, Medienschaffende), muss im Innern der Gerichtsgebäude eine Maske tragen. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt auf 30 Personen. Besucher müssen sich bis spätestens drei Tage vor Durchführung der Sitzung anmelden (über das Kontaktformular auf dieser Seite oder per E-Mail an "direktion@bger.ch"). Parteien, Parteivertreter und Medienschaffende haben bei der Sitzplatzzuteilung Vorrang. Medienschaffende, die eine öffentliche Sitzung mitverfolgen möchten, müssen sich bis spätestens drei Tage vor Durchführung der Beratung per E-Mail an "presse@bger.ch" anmelden. Die Hygiene- und Verhaltensvorschriften des BAG sind strikte einzuhalten. Bitte planen Sie am Sitzungstag ausreichend Zeit für die Sicherheitskontrolle an der Loge ein, die aufgrund der besonderen Umstände gegenwärtig länger dauert.
Abteilung/ Ort | Datum/ Zeit | Verfahren | Parteien | Anmeldung (für Gruppen empfohlen, beschränkte Plätze) | |
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Lausanne
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Sitzung annulliert
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2C_974/2019
Impôts cantonal et communal et impôt fédéral direct, périodes fiscales 2005, 2006 et 2007 |
X.________ / VD: ACI | Ab jetzt keine Plätze mehr für Publikum verfügbar | |
Lausanne
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05.02.2021
10.00 |
2E_4/2019
Schadenersatz aus Verantwortlichkeitsgesetz |
O. Lücke c / Schweiz. Eidg. (EF) | Anmeldung |