Wer kann einen Antrag stellen um Bestätigung, dass beim Bundesgericht keine Beschwerde eingegangen ist?

Bestätigungen, dass beim Bundesgericht keine Beschwerde eingegangen ist, werden nur Vorinstanzen, Parteien oder gehörig bevollmächtigten Vertreterinnen oder Vertretern ausgestellt. Dritten kann keine Auskunft erteilt werden. Mehr zur Bestätigung