Ein Verfahren vor Bundesgericht beginnt mit der Einreichung einer Beschwerdeschrift; anschliessend wird die Gegenpartei eingeladen, sich dazu zu äussern (erster Schriftenwechsel, allenfalls gefolgt von einem zweiten Schriftenwechsel). Eine Gerichtsverhandlung mit Anhörung von Parteien und Zeugen oder Plädoyers der Anwälte findet vor Bundesgericht grundsätzlich nicht mehr statt. In Fällen, wo sich die an einem Entscheid beteiligten Gerichtsmitglieder nicht einig sind, kommt es zu einer öffentlichen Beratung des Falles. Am Schluss stimmt das Richtergremium über die verschiedenen Lösungsvorschläge ab und entscheidet im Sinne der Mehrheit.