Was hat es für Folgen, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg eine Beschwerde gutheisst?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellt als Judikative des Europarates die Wahrung der Menschenrechte gemäss der Europäischen Menschenrechts­konvention (EMRK) sicher. In dieser Funktion kann das Strassburger Gericht einen Entscheid des Bundesgerichts beanstanden, aber nicht aufheben. Heisst der EGMR einen Rekurs gut, dann wird die Schweiz wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt, nicht das Bundesgericht.
Stellt der Gerichtshof eine Verletzung der EMRK fest, kann beim Bundesgericht unter gewissen Voraussetzungen um Revision seines angefochtenen Urteils ersucht werden.