Warum ist das Bundesgericht in mehrere Abteilungen gegliedert?

Das Bundesgericht hat sich organisatorisch vom ursprünglichen Einkammergericht zu seiner heutigen Struktur mit acht Abteilungen entwickelt: Es verfügt über zwei zivilrechtliche Abteilungen, vier öffentlich-rechtliche Abteilungen sowie zwei strafrechtliche Abteilungen. Der Sitz des Bundesgerichts ist in Lausanne; die Dritte und die Vierte öffentlich-rechtliche Abteilung haben ihren Standort in Luzern. Die Organisation des Bundesgerichts in verschiedene Abteilungen orientiert sich an der üblichen Einteilung des Rechts: Dabei wird grundsätzlich das öffentliche Recht vom Privatrecht unterschieden. Das öffentliche Recht erfasst die Staatsorganisation, die Grundrechte der Menschen und das Verwaltungsrecht, welches als wichtigen Teil auch das Sozialversicherungsrecht umfasst. Das Privatrecht bestimmt die Spielregeln des Zusammenlebens in Wirtschaft, Gesellschaft und Familie. Das Strafrecht schliesslich legt fest, welches Fehlverhalten einer Person bestraft wird und welche Sanktionen oder Massnahmen dafür vom Staat verhängt werden können.