Präsidium
Aus dem Kreis der ordentlichen Richterinnen und Richter wählt die Vereinigte Bundesversammlung auf Vorschlag des Bundesgerichts den Präsidenten oder die Präsidentin sowie den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin. Die Wahl erfolgt für zwei Jahre, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist. Der Präsident oder die Präsidentin führt den Vorsitz sowohl im Gesamtgericht als auch in der Verwaltungskommission und vertritt das Bundesgericht nach aussen.