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Regeste
Art. 43 ff. OG.
Zulässigkeit der Berufung gegen die 1989 vorgenommene Erläuterung eines Urteils aus dem Jahr 1960.
Umfang der Prüfung im Berufungsverfahren (E. 3 und 4).
Referenzen
Artikel:
Art. 43 ff. OG