Regeste
Art. 85 lit. c OG und Art. 190 Abs. 2 lit. d IPRG. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit. Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Im Beschwerdeverfahren zulässige Rügen.
Zulässigkeit der Rüge, der Schiedsentscheid beruhe auf einer offensichtlich falschen oder aktenwidrigen Feststellung, falls darin eine formelle Rechtsverweigerung liegt.