Regeste
Art. 29 Abs. 3 BV; unentgeltliche Rechtspflege, Scheinehe.
Es ist verfassungswidrig, einem Ehegatten die unentgeltliche Rechtspflege für den Scheidungsprozess deshalb zu verweigern, weil es sich um eine Scheinehe handle (E. 3).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 29 Abs. 3 BV