Regeste
Art. 8 Abs. 2 und Abs. 3 BV; Art. 3 Abs. 1 GlG; direkte Diskriminierung.
Mangels Geschlechtsspezifität ist eine direkte Diskriminierung nach Art. 3 Abs. 1 GlG aufgrund der sexuellen Orientierung nicht möglich (E. 4).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 3 Abs. 1 GlG, Art. 8 Abs. 2 und Abs. 3 BV