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Regesto

Art. 55 cpv. 1 LCStr; competenza per ordinare un test preliminare secondo l'art. 10 cpv. 2 OCCS.
La polizia è competente per ordinare un test rapido volto a rilevare la presenza di stupefacenti secondo l'art. 10 cpv. 2 OCCS (consid. 3.1-3.5).

Inhalt

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: art. 10 cpv. 2 OCCS, Art. 55 cpv. 1 LCStr