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Bundesgericht 
Tribunal fédéral 
Tribunale federale 
Tribunal federal 
 
 
 
 
{T 0/2} 
 
1C_229/2013  
   
   
 
 
 
Verfügung vom 30. September 2013  
 
I. öffentlich-rechtliche Abteilung  
 
Besetzung 
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident, 
Gerichtsschreiber Bopp. 
 
Verfahrensbeteiligte 
Helvetia Nostra,  
Beschwerdeführerin, 
 
gegen  
 
X.________ und Y.________, Beschwerdegegner, beide vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Hess, 
 
Gemeinde Vaz/Obervaz, Gemeindehaus, 7078 Lenzerheide/Lai.  
 
Gegenstand 
Baueinsprache, 
 
Beschwerde gegen das Urteil vom 31. Januar 2013 des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden, 5. Kammer. 
 
 
In Erwägung,  
dass die Parteien gemäss der vom 20. September 2013 datierten Eingabe der Beschwerdegegner im vorliegenden bundesgerichtlichen Verfahren am 19./20. September 2013 eine Vereinbarung getroffen haben, wonach dieses Verfahren gegenstandslos wird; 
dass die Beschwerdeführerin gemäss dieser Vereinbarung die am 6./17. Dezember 2012 ergangene Baubewilligung der Gemeinde Vaz/Obervaz als rechtskräftig geworden anerkennt; 
dass gemäss der Vereinbarung die Beschwerdegegner die Kosten des vorliegenden Verfahrens übernehmen und die Parteien gegenseitig auf eine Entschädigung verzichten; 
 
 
wird verfügt:  
 
1.   
Die Beschwerde im Verfahren 1C_229/2013 wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 
 
2.   
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden den Beschwerdegegnern auferlegt. 
 
3.   
Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 
 
4.   
Diese Verfügung wird den Parteien, der Gemeinde Vaz/Obervaz und dem Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, 5. Kammer, schriftlich mitgeteilt. 
 
 
Lausanne, 30. September 2013 
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung 
des Schweizerischen Bundesgerichts 
 
Der Präsident: Fonjallaz 
 
Der Gerichtsschreiber: Bopp