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Regeste

Art. 111 Abs. 1 und Art. 89 Abs. 1 BGG.
Grundsätzliche Ausführungen zur Beschwerdelegitimation einer Gemeinde im kantonalen Verfahren im Rahmen der Sozialhilfe (E. 3-6).

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Referenzen

Artikel: Art. 111 Abs. 1 und Art. 89 Abs. 1 BGG