Regeste
Entzug des Führerausweises. Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.
1. Voraussetzungen einer Administrativmassnahme (Erw. 1).
2. Gefährdung des Verkehrs (Art. 16 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a SVG).
Bedeutung und Grenzen der Ziff. 323 (neu) lit. c der Richtlinien über die Administrativmassnahmen im Strassenverkehr der Interkantonalen Kommission für den Strassenverkehr (Erw. 2 und Erw. 3) für die Beurteilung der Schwere der Gefährdung des Verkehrs.