Regeste
Konkurs; Qualifikation einer Forderung als Masseverbindlichkeit oder als Konkursforderung.
Wird eine Forderung nicht als Masseverbindlichkeit anerkannt, so obliegt es dem Gläubiger, der eine solche behauptet, innert angemessener Frist vor dem Zivilrichter oder vor der zuständigen Verwaltungsbehörde gegen die Konkursmasse zu klagen.