Regeste
Art. 189 Abs. 1 und Art. 190 Abs. 1 StGB ; Nötigung und Vergewaltigung, psychischer Druck.
Anforderungen an die Intensität des psychischen Drucks beim erwachsenen Opfer. Bejaht bei Drohungen, die Gewaltakte gegen dem Opfer nahestehende Personen befürchten lassen. Zumutbarkeit von Selbstschutzmassnahmen (E. 2 und 3).