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Regeste

Demissionen von Verwaltungsräten einer Aktiengesellschaft und ihre Löschung im Handelsregister.
1. Allgemeine Grundsätze über Eintragungen in das Handelsregister (E. 2a).
2. Wirkung der Demissionen gegenüber der Gesellschaft (Innenverhältnis) und gegenüber gutgläubigen Dritten (Aussenverhältnis) (E. 2b). 3. Wirkungen im vorliegenden Fall (E. 3). 4. Verfahren gemäss Art. 60 und Art. 86 HRegV (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 60 und Art. 86 HRegV