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Regeste

Art. 68 al. 1 LAMA, art. 1 Ordonnance sur les maladies professionnelles.
Responsabilité de la Caisse nationale pour l'aggravation d'une maladie préexistante essentiellement due à l'action d'une substance figurant dans la liste dressée par le Conseil fédéral (changement de jurisprudence).

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Referenzen

Artikel: Art. 68 al. 1 LAMA