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Regeste
Art. 679 ZGB; Beseitigungsanspruch des aufgrund einer Dienstbarkeit Bauberechtigten.
Dem aufgrund einer Dienstbarkeit Bauberechtigten steht gegen den Grundeigentümer, der sein Eigentumsrecht überschreitet, ein auf Art. 679 gestützter Beseitigungsanspruch zu.
Referenzen
Artikel:
Art. 679 ZGB