Regeste
Art. 4 BV, Art. 6 Ziff. 2 EMRK (Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei Drogensüchtigen unter Entzug).
Das Abstellen auf eine belastende Zeugenaussage trotz schwerwiegender medizinischer oder psychologischer Zweifel an der Einvernahmefähigkeit des Zeugen kann gegen Art. 4 BV verstossen. Im vorliegenden Fall wurde die Notwendigkeit weiterer Beweiserhebungen bejaht. Die drogensüchtige Zeugin litt bei der untersuchungsrichterlichen Einvernahme nicht nur unter akutem Drogenentzug, sie stand zusätzlich unter dem Einfluss von starken Medikamenten.