Regeste
Art. 18 Abs. 3 und Art. 117 StGB ; fahrlässige Tötung, pflichtwidrige Unvorsichtigkeit, persönliche Verhältnisse.
Fall eines ungelernten und unerfahrenen Arbeiters, der auf Anweisung seines Arbeitgebers handelte (E. 3).
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Art. 18 Abs. 3 und