Regeste
Art. 12 Abs. 2 OHG; Bemessung und Verzinsung eines opferhilferechtlichen Genugtuungsanspruchs.
Kriterien der Genugtuungsbemessung im Opferhilferecht; sinngemässe Anwendung zivilrechtlicher Grundsätze; Heranziehung der Integritätsentschädigung nach UVG als Anhaltspunkt zur Bewertung der objektiven Schwere der immateriellen Beeinträchtigung; keine Berücksichtigung täterbezogener Bemessungskriterien (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2).
Im Opferhilferecht hat die Verzinsung eines Genugtuungsanspruchs die Bedeutung eines Bemessungsfaktors (E. 3).