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Regeste
Art. 29 Abs. 3 BV; Art. 117 ZPO; Art. 64 BGG; Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; vorsorgliche Beweisführung.
In einem Verfahren der vorsorglichen Beweisführung zwecks Abklärung der Prozessaussichten besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (E. 3.3 und 3.4).
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Artikel: Art. 29 Abs. 3 BV, Art. 117 ZPO, Art. 64 BGG, Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO