Regeste
Art. 274 Abs. 2 SchKG; Inhalt des Arrestbefehls; Hinweis auf ein Solidarschuldverhältnis.
Der Arrestbefehl hat keine Angaben über die Existenz eines Solidarschuldverhältnisses zu enthalten (E. 5.3).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 274 Abs. 2 SchKG