Regeste
Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Ziff. 6 und Art. 12 Abs. 1 AVEG ; Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen; Prinzip der "offenen Türe"; Zulässigkeit von Nebenbestimmungen.
Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (E. 1.1.1).
Ist das Prinzip der "offenen Türe" (Art. 2 Ziff. 6 AVEG) nicht eingehalten, ist die Allgemeinverbindlicherklärung zu verweigern; es genügt nicht, die Allgemeinverbindlicherklärung mit einer entsprechenden Nebenbestimmung zu ergänzen (E. 6).