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Regeste

Disziplinargerichtsbarkeit.
Art. 117 OG. Gegen eine auf Art. 55 BtG gestützte Auflösung des Dienstverhältnisses, die sich in Wirklichkeit als disziplinarische Entlassung erweist, ist die Disziplinarbeschwerde an das Bundesgericht zulässig (Erw. 1).
Art. 31, Abs. 4 BtG. Begriff der schweren oder fortgesetzten Dienstpflichtverletzung (Erw. 2).
- Anwendung im konkreten Fall (Erw. 3).
Art. 31, Abs. 2 BtG. Eine disziplinarische Entlassung soll im allgemeinen nicht ohne vorherige Warnung des Beamten verfügt werden (Erw. 4).
Art. 31, Abs. 3 BtG. Verbindung von zwei Disziplinarstrafen (Erw. 5).

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Referenzen

Artikel: Art. 31, Abs. 4 BtG, Art. 117 OG, Art. 55 BtG