Regeste
1. Art. 19 Abs. 1, 22, 112 OR . Natur eines "Aussteuer-Sparvertrages" (Erw. 1).
2. Bestimmbarkeit der vom Sparer zu kaufenden Sachen und ihres Preises; Wahlrecht des Sparers (Art. 72 OR) (Erw. 2).
3. Kann gültig vereinbart werden, Rechte und Pflichten aus einem Vorvertrag dürften auf einen erst später zu bezeichnenden Dritten übertragen werden? (Erw. 3).
4. Art. 20 OR. Ob ein Vertrag gegen die guten Sitten verstösst, ist nur anhand der Folgen zu bestimmen, die sich aus seinem Sinn ergeben, nicht auch anhand der Vorgänge, die zu seinem Abschluss geführt haben. Sittenwidrigkeit des Inhaltes im vorliegenden Falle verneint (Erw. 4, 5).