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Regeste

Untergang des Grundeigentums und Preisgabe.
Voraussetzungen der Löschung im Grundbuch.
Art. 666, 964 und 965 ZGB.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 666, 964 und 965 ZGB