Regeste
Dienstverhältnis des Bundesbeamten, Nichtwiederwahl.
1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1).
2. Nichtwiederwahl wegen Beanstandung der Leistungen und des Verhaltens des Beamten. Ermessen der Wahlbehörde, Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 3, 4).