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Regeste
Enteignung. Hochspannungsleitung: Freileitung oder Verkabelung?
1. Keine Befugnis zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde für denjenigen, der Einsprachefrist im Planauflageverfahren (Art. 30 EntG) versäumt hat (Erw. 1).
2. Anwendbarkeit von Art. 5 und 6 NHG betreffend die Inventare von Objekten mit nationaler Bedeutung (Erw. 2b).
3. Abwägung verschiedener sich entgegenstehender öffentlicher Interessen (Art. 3 NHG, Art. 50 ElG):
- Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 3)
- Kosten einer Verkabelung (Erw. 4)
- technische Schwierigkeiten einer Verkabelung (Erw. 5)
- Abwägung dieser Schwierigkeiten gegenüber den Anforderungen des Natur- und Heimatschutzes im konkreten Fall (Erw. 6)
- Frage einer Teilverkabelung (Erw. 7).
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Referenzen
Artikel:
Art. 30 EntG,