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Regeste

Art. 35 OG.
Wiederherstellungsbegehren einer Partei, deren rechtzeitig eingereichte, von einem Rechtsanwaltskandidaten unterzeichnete Berufung nach Art. 29 Abs. 2 OG als unzulässig erklärt worden ist. Voraussetzung der Wiederherstellung gegen die Folgen der Versäumung einer Frist.

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 35 OG, Art. 29 Abs. 2 OG