Regeste
Vaterschaftsklage auf Vermögensleistungen.
Örtliche Zuständigkeit für die Klage gegen einen im Auslande wohnenden Ausländer, wenn die Parteien zur Zeit der Empfängnis weder durch Wohnsitz noch durch Staatsangehörigkeit mit der Schweiz verbunden waren (Art. 312 Abs. 1 ZGB).