Regeste
Postverkehrsgesetz: Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften.
Keine Überprüfung der Tragbarkeit der Posttaxen.
Überprüfung der Gesetzmässigkeit einer Verordnungsbestimmung, die einen Gesetzesbegriff präzisiert (Art. 20 Abs. 2 lit. a PVG und Art. 58 PVV).
Legitimation zur Anfechtung von Verfügungen, die angeblich Konkurrenten rechtswidrig begünstigen.
Gewichtung zwischen dem nicht auf Werbung und dem auf Werbung ausgerichteten Textteil einer Veröffentlichung (Art. 20 Abs. 4 PVG).