Regeste
Konzessionsgebühr für den Empfang nicht öffentlicher Fernsehsendungen.
- Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (E. 1).
- Zuständigkeit zum Erlass von Gebührenordnungen (E. 2).
- Grundsätze der Gebührenerhebung (E. 3).
- Die Erhebung einer monatlichen Regalgebühr von Fr. 80.-- für die Fernsehkonzession IIIa verletzt Bundesrecht nicht (E. 4 + 5).