Regeste
Art. 84 Abs. 2 OG.
Wegen Nichtanordnung einer psychiatrischen Oberexpertise im Strafverfahren kann der Angeklagte die eidgen. Nichtigkeitsbeschwerde erheben; die staatsrechtliche Beschwerde steht daher dafür nicht offen.
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: Art. 84 Abs. 2 OG