Regeste
Für die Beantwortung der Frage, ob ein leichter Fall einer Körperverletzung im Sinne von Art. 123 Ziff. 1 Abs. 2 StGB vorliegt, ist auf die gesamten Umstände der Tat, nicht bloss auf die objektiven Verletzungsfolgen abzustellen (E. 2a/bb).
Ganzes Dokument
Regeste:
deutsch
französisch
italienisch
Artikel: