Regeste
Art. 9 Abs. 2 und Art. 99 Abs. 2 VZG , Art. 17 SchKG; Neuschätzung des Grundstücks, Beschwerdelegitimation.
Der Betreibungsschuldner ist legitimiert, gegen den Schätzungsentscheid der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu erheben und eine tiefere Schätzung zu beantragen (E. 3).