Regeste
Berufswerkzeuge im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG.
Videokassetten, die in einem Videothekgeschäft vermietet werden, bilden für die Inhaberin des Geschäfts keine unpfändbaren Berufswerkzeuge oder ähnliche Hilfsmittel im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG.