Regeste
Art. 5 Abs. 2 und 9 Abs. 1 AHVG. Die dem Erfinder zufliessenden Lizenzgebühren können Vermögensertrag oder Erwerbseinkommen sein (Bestätigung der Rechtsprechung).
Art. 156 Abs. 1 und 2 und 159 Abs. 2 OG.
- Dem Bundesamt für Sozialversicherung dürfen in der Regel keine Gerichtskosten auferlegt werden.
- Die beigeladenen obsiegenden Personen haben Anspruch auf Parteientschädigung.