Regeste
Gewerbliche Muster und Modelle, internationale Hinterlegung.
Formelle Erfordernisse für den Schutz hinterlegter Muster und Modelle, insbesondere von Uhren (Art. 3 u. 4 des Haager Abkommens betr. die internationale Hinterlegung der gewerblichen Muster und Modelle, Art. 9 MMG und Art. 4 der VVO vom 27. Juli 1900). Schutz in der Schweiz für den Gegenstand einer von einem Schweizer vorgenommenen internationalen Hinterlegung (Art. 1 u. 21 des Haager Abkommens, Art. 23bis MMG).
Formelle Erfordernisse für die gültige Verlängerung einer internationalen Hinterlegung (Art. 8, 9 u. 11 des Haager Abkommens).
In der Schweiz besteht für den Gegenstand einer internationalen Hinterlegung die Vermutung der Neuheit (Art. 21 des Haager Abkommens u. Art. 6 MMG).