Regeste
Art. 142 Abs. 2 und Art. 2 Abs. 2 ZGB . Widerspruchsrecht des schuldlosen Ehegatten gegen die Scheidung.
Ein berechtigtes schützenswertes Interesse an der Weiterführung der Ehe im Sinne von Art. 142 Abs. 2 ZGB, auch nach 15jähriger Trennung der Ehegatten, kann auch wirtschaftlicher Natur sein.