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702 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://105-III-18
  1. 105 III 18
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    4. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 23. März 1979 i.S. Dr. M. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. Ein rechtsmissbräuchlich erwirkter Arrest darf vom Betreibungsamt nicht vollzogen werden.
  2. 112 III 47
    Relevanz
    13. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 10. Juli 1986 i.S. L. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestgrund gemäss Art. 271 SchKG; Arrestvollzug. Der sogenannte Taschenarrest ist nur unter den Voraussetzungen von Ziff. 3 des Art. 271 Abs. 1 SchKG zulässig. Er kann nicht gestützt auf Ziff. 4 des Art. 271 Abs. 1 SchKG verlangt und vollzogen werden; ...
  3. 112 III 115
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    28. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 12. Mai 1986 i.S. X. & Co. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug (Arrestort). 1. Das Betreibungsamt hat den Vollzug eines Arrestes abzulehnen, wenn Vermögenswerte mit Arrest belegt werden sollten, die nicht in seinem Amtskreis liegen; vollzieht es den Arrest dennoch, so ist er nichtig (Erw. 2). 2. Der A...
  4. 109 III 93
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    26. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 8. September 1983 i.S. S. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug; Art. 271 Abs. 1 Ziff. 5 und Art. 265 Abs. 2 SchKG. Erhebt der Schuldner die Einrede des mangelnden neuen Vermögens, so hat das Betreibungsamt den Arrest desungeachtet zu vollziehen, wenn es nicht in den Notbedarf eingreifen muss.
  5. 85 III 98
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    23. Auszug aus dem Entscheid vom 20. August 1959 i.S. Jacky, Maeder & Co.
    Regeste [D, F, I] Der Verzicht auf einen vollzogenen Arrest ist zulässig, doch ist ein Gesuch um Aufhebung des Arrestbefehls, das der Gläubiger an die Arrestbehörde richtet, nicht an das Betreibungsamt weiterzuleiten und von diesem nicht zu beachten.
  6. 120 III 49
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    17. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 29. April 1994 i.S. S. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. Rechtsmissbrauch, Art. 2 ZGB. Es ist rechtsmissbräuchlich, wenn an mehreren Orten für die gleiche Forderung ein Arrest vollzogen wird und dadurch mehr Vermögenswerte blockiert werden, als zur Erfüllung der Forderung nötig sind. Drittanspr...
  7. 113 III 104
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    23. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. November 1987 i.S. E. AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Anmeldung der Drittansprache auf arrestierte Vermögensgegenstände. Solange gegen den Arrest ein Arrestaufhebungsprozess gemäss Art. 279 Abs. 2 SchKG hängig ist, muss der Dritte noch nicht mit der Realisierung der betreffenden Gegenstände rechnen. Er ist...
  8. 116 III 107
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    22. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. November 1990 i.S. David Zaidner (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Rechtsmissbräuchliche Beschwerde gegen den Arrestvollzug. Es ist offensichtlich, dass die Rekursgegnerin, die ein Pfandrecht an dem mit Arrest zu belegenden Inhaberschuldbrief geltend macht, ohne weiteres in der Lage wäre, Auskunft darüber zu geben, wo ...
  9. 96 III 107
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    19. Entscheid vom 22. Dezember 1970 i.S. Schweizerische Bankgesellschaft.
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug. 1. Beschwerdelegitimation Dritter (Erw. 1). 2. Zulässigkeit, Arrest auf Sachen und Guthaben zu legen, die dem Schuldner gehören, dem Namen nach aber Dritten zustehen (Erw. 2 und 3). 3. Anforderungen an die Spezifikation der Gegenstände im...
  10. 148 III 138
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    19. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. A.A. gegen Kanton Zürich (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_1000/2020 vom 1. Februar 2022
    Regeste [D, F, I] Art. 274 und 275 SchKG, Art. 78 StHG; Vollzug des Arrestbefehls; Rechtshilfe beim Arrestvollzug; Steuerarrest. Der schweizweite Arrestvollzug ist durch Rechtshilfe in Analogie zum Pfändungsvollzug gemäss Art. 89 SchKG möglich. Das federführende Betreibu...

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